Strafrecht
Angela Furmaniak
Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin
Jugendstrafrecht
Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden liegt mir besonders am Herzen.
Anders als im Strafrecht für Erwachsene steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Strafrecht und Strafvollzug müssen auf die besondere Situation junger Menschen Rücksicht nehmen. Grundgedanke ist, dem jungen Menschen dabei behilflich zu sein, künftig straffrei zu leben. Dies macht sich vor allem bei den Rechtsfolgen bemerkbar, die eine deutlich größere Bandbreite vorsehen als bei Erwachsenen. Nach sog. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln kommtdie Verhängung von Jugendstrafe dabei lediglich als ultima ratio in Betracht.
Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sog. Heranwachsende, d.h. junge Menschen ab 18 bis zur Vollendungen des 21. Lebensjahres können auch noch nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Dies ist der Fall, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach der Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit in Bezug auf seine sittliche und geistige Entwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen ist. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Heranwachsende sich trotz Volljährigkeit in einer Übergangsphase befinden, die
ein regelkonformes Verhalten erschweren kann.
Zuständig für die Ahndung von Verfehlungen Jugendlicher sind spezielle Jugendgerichte, d.h. entweder der Jugendrichter am Amtsgericht, das Jugendschöffengericht oder die Jugendstrafkammern an den Landgerichten. Bei den Ermittlungsbehörden existieren in der Regel sowohl bei der Polizei als auch bei den Staatsanwaltschaften spezielle Jugendsachbearbeiter.
Die Verteidigung in Jugendstrafsachen erfordert in besonderem Maß Fingerspitzengefühl und Verständnis für die Lebenssituation von jungen Menschen. Mehr noch als in Strafverfahren gegen Erwachsene ist es von großer Bedeutung, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem jungen Mandanten aufgebaut werden kann. Dabei geht es auch darum, die Interessen der sorgeberechtigten Eltern in den Blick zu nehmen aber immer herauszustellen, dass die Interessen des Jugendlichen für die Verteidigung im Vordergrund stehen.
Betäubungsmittelstrafrecht
Als erfahrene Strafverteidigerin habe ich mich auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisiert. Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) sieht für jeden, der ohne Erlaubnis am Verkehr mit Betäubungsmitteln teilnimmt, empfindliche Strafen vor. Auch wenn derzeit viel über eine Legalisierung von Cannabis diskutiert wird, wird auch in Zukunft der Anbau, der Erwerb, der Verkauf und das Handeltreiben mit Marihuana nicht einfach straffrei sein. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich trotz der Entkriminalisierung vieler Handlungen eine Vielzahl an neuen Fragen rund um das neue Betäubungsmittelgesetz ergeben wird, die das spezielle Fachwissen eines auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts erfordern.
Im Ermittlungsverfahren werden oft heimliche Ermittlungsmethoden eingesetzt, wie zum Beispiel Überwachung der Telekommunikation oder Observation von Verdächtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei oder verdeckten Ermittlern. Die Strafverteidigung hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und die Verwertung illegal gewonnener Erkenntnisse zu verhindern.
Im Falle einer Verurteilung drohen weitere Konsequenzen wie der Verlust der Fahrerlaubnis, das Verbot der Anleitung und Beaufsichtigung von Jugendlichen oder ausländerrechtliche Folgen wie eine Ausweisung und Abschiebung oder die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Eine einmal gemachte Aussage kann weitreichende negative Konsequenzen für das eigene Verfahren haben und lässt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nur schwer revidieren. Deshalb ist es keinesfalls ratsam, ohne Konsultation eines Strafverteidigers von der Kronzeugenregelung Gebrauch zu machen.
In vielen Fällen sind Beschuldigte in Betäubungsmittelverfahren drogenabhängig. Dann ist eine besonders sensible und engagierte Verteidigung erforderlich, die nicht nur die Suchterkrankung und deren Auswirkungen auf die Tat und die Lebenssituation des Betroffenen berücksichtigt, sondern auch die Möglichkeit einer therapeutischen Behandlung in Betracht zieht, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich gerne für eine kompetente Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht.
Sexualstrafrecht
Ein besonders sensibles Gebiet der Strafverteidigung ist das Sexualstrafecht.
Die einschlägigen strafrechtlichen Regelungen wurden in den vergangenen Jahren zum Teil erheblich verschärft und eine Vielzahl neuer Straftatbestände eingeführt. Gleichzeitig wurden die Rechte der mutmaßlichen Opfer von Sexualstraftaten zu Lasten der Rechte des Beschuldigten deutlich gestärkt.
Für Tatverdächtige bedeutet bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Sexualdelikts in der Regel eine massive Belastung. So drohen oft sehr hohe Strafen und darüber hinaus weitere Konsequenzen wie eine lange Speicherung im Bundeszentralregister, ein Berufsverbot in manchen Berufszweigen oder der Verlust des Sorgerechts für ein Kind.
Zudem müssen Betroffene mit einer gesellschaftlichen Stigmatisierung bis hin zur faktischen wirtschaftlichen und sozialen Existenzvernichtung rechnen.
Die Verteidigung in Sexualstraftaten muss deshalb mehr noch als in anderen Rechtsgebieten mit besonderer Sensibilität, Vorurteilsfreiheit und hoher fachlicher und sozialer Kompetenz geführt werden.
Kapitalstrafrecht
Unter Kapitalstraftaten versteht man sämtliche Straftaten, die nach dem Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. Dies gilt insbesondere für Tötungsdelikte.
In diesen Verfahren ermitteln die Strafverfolgungsbehörden besonders intensiv und mit hohem Aufwand. Zudem ist erfahrungsgemäß mit großem medialen Interesse zu rechnen. Dabei besteht die Gefahr, dass sich die Ermittlungsbehörden aufgrund des öffentlichen Drucks in der Pflicht sehen, möglichst schnell Ermittlungsergebnisse vorweisen zu können und sich deshalb vorschnell auf einen Verdächtigen festlegen.
Dies ist deshalb besonders gravierend, weil bei Tötungsdelikten in aller Regel mit dem Vollzug von Untersuchungshaft zu rechnen ist.
Nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung muss bereits bei der ersten Vernehmung des Verdächtigen ein Verteidiger anwesend sein. Hier ist es besonders wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, da sich Fehler in diesem Stadium des Verfahrens durch das gesamte weitere Verfahren ziehen und nur schwer wieder gut zu machen sind.
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Rechtsanwältin Furmaniak liegt auf dem Gebiet der Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Darunter fallen Delikte wie Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch aber auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung.
In diesem Deliktsbereich kam es in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Verschärfung der Strafvorschriften und Strafandrohungen.
Seit vielen Jahren bin ich als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin für Menschen tätig, die sich politisch gegen neue und alte Nazis und staatliche Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen. Zudem engagiere ich mich für Fußballfans. Aus unterschiedlichen Gründen besteht für diesen Personenkreis z.B. aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen oder einem Fanmarsch die Gefahr, mit einem Strafverfahren konfrontiert zu sein.
In diesen Verfahren ergeben sich regelmäßig Besonderheiten. So stehen der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vor allem Polizeibeamte zur Verfügung. Da diese von Gerichten allgemein als besonders „gute Zeugen“ angesehen werden, ist ein kritisches Hinterfragen der Verteidigung von großer Wichtigkeit. Etwas Ähnliches gilt für polizeiliche Videoaufzeichnungen.
Tätigkeit als Fananwältin
Seit über zehn Jahren engagiere ich mich als Rechtsanwältin für aktive Fußballfans, insbesondere Ultras.
Mein Herzensverein ist der VfB Stuttgart.
Ich übernehme aber auch für Angehörige von anderen Fanszenen die Vertretung in Einzelfällen und bin darüber hinaus als Gründungsmitglied der AG Fananwälte (www.fananwaelte.de) auch rechtspolitisch aktiv, halte Vorträge und bin als Referentin auf Fortbildungen tätig. Zudem habe ich bereits in verschiedenen Fachzeitschriften und sonstigen Publikationen Beiträge veröffentlicht.
An Spieltagen sehen sich Ultras einer Rundumüberwachung der Polizei sowohl auf den Reisewegen als auch im Stadion gegenüber. Dabei entbehren die Maßnahmen oft jeglicher Verhältnismäßigkeit. Fußballfans drohen nicht nur strafrechtliche Verfolgung, sondern darüber hinaus auch polizeirechtliche Maßnahmen wie die Verhängung von Aufenthaltsverboten, Ausreisesperren oder Freiheitsentziehungen. Hinzu kommen zivilrechtliche Konsequenzen wie Stadionverbote oder die Inregressnahme durch Vereine wegen der Auferlegung von Verbandsstrafen des DFB.
In der öffentlichen Wahrnehmung werden Ultras häufig einseitig als Chaoten und Gewalttäter gebrandmarkt ohne die Vielschichtigkeit dieser Fankultur zu würdigen. Insofern fehlt es oft an Wissen über die Hintergründe dieser Fankultur.
Regelmäßig werden entgegen aller empirischen Erkenntnisse die Forderungen von Polizeigewerkschaften und Hardlinern der Sicherheitspolitik nach einer Ausweitung polizeilicher Befugnisse und der Verschärfung von Gesetzen damit begründet, dass ansonsten die Sicherheit von Fußballspielen nicht gewährleistet werden könne. Dabei bleiben die Freiheitsrechte auf der Strecke.
Auch vielen Staatsanwaltschaften und Gerichte begegnen Ultras mit Vorurteilen.
Ich verstehe daher meine Tätigkeit für Ultras nicht nur als pure anwaltliche Vertretung im engeren Sinn, sondern darüber hinaus auch immer als Lobbyarbeit für die Interessen einer einzigartigen Fankultur.
Auslieferungsrecht
Regelmäßig bearbeite ich Fälle im Auslieferungsrecht.
Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen in Deutschland aufhalten, die in einem anderen Land mittels eines Haftbefehls gesucht werden.
Die Überstellung einer solchen Person in das Drittland wird als Auslieferung bezeichnet.
Ausgangspunkt eines Auslieferungsverfahrens ist ein Rechtshilfeersuchen des Drittstaats. Die Rechtsgrundlage für die Entscheidung, ob Deutschland eine Auslieferung tatsächlich bewilligt, ist neben einer Vielzahl an bilateralen Verträgen das „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)“.
Danach muss u.a. geprüft werden, ob die Straftat, wegen der der Betroffene im Ausland gesucht wird, auch in Deutschland strafbar ist. Dem Betroffenen darf keine Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung oder gar die Todesstrafe drohen. Zudem muss der
Grundsatz des „fair trial“ eingehalten werden. Es muss also sichergestellt sein, dass der Betroffene einen fairen Prozess zu erwarten hat.
Besonderheiten gelten für Auslieferungen innerhalb der EU auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls.